Die Akademische Prüfstelle (APS) des Kulturreferates der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking nimmt seit 1. Februar 2005 auch die Echtheitsüberprüfung von in China ausgestellten Zeugnissen sowie gegebenenfalls Plausibilitätsinterviews vor, auf deren Grundlage eine Zulassung zu einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule beziehungsweise Fachhochschul-Studiengang, Theologische Hochschule, Privatuniversität oder Akademie) angestrebt wird.
Chinesische Studierende, die ihr Studium in Österreich fortsetzen wollen, sollen vor der Bewerbung an einer österreichischen Universität oder einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung ihre akademischen Dokumente an der APS überprüfen lassen. Das schließt in den meisten Fällen ein Interview ein, das in deutscher und/oder englischer Sprache geführt wird. Diese Interviews finden in bestimmten Prüfperioden im Jahr an der Akademischen Prüfstelle Shanghai statt.
Die APS bietet unterschiedliche Überprüfungsverfahren an, über die Sie sich auf den folgenden Seiten informieren können. Im Einzelnen sind dies:
- Das reguläre Interview-Verfahren (Merkblatt österreichisches Interview-Verfahren) für Studieninteressenten, die Studienleistungen an einer chinesischen Hochschule erbracht haben und in Österreich einen Bachelor oder Master studieren möchten (Freemover).
- Das Gaokao-Verfahren (Merkblatt österreichisches Gaokao-Verfahren) für Studieninteressente, die in China eine Gaokao-Prüfung abgelegt haben und in Österreich einen fachorientierten Bachelor studieren möchten.
- Das Dokumentenprüfverfahren (Merkblatt österreichisches Dokumentenprüfverfahren)
für Stipendiaten, Doktoranden bzw. Studieninteressenten, die in die Personengruppenverordnung fallen. - Das Künstler-Verfahren (Merkblatt österreichisches Künstler-Verfahren) für Studieninteressenten, die in China einen rein künstlerischen oder musikalischen Studiengang absolviert haben und sich in Österreich an einer Kunst- oder Musikhochschule bewerben wollen.
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Das Verfahren für internationale Studierende, die in China studiert haben
(Graduates of Chinese universities who currently reside in China
Graduates of Chinese universities with residency outside of China)
Bitte beachten Sie, dass die APS nur Studienleistungen überprüft, die an vom chinesischen Erziehungsministerium anerkannten Hochschulen in China erbracht wurden.
Studieninteressenten ohne chinesische Staatsbürgerschaft, die eine chinesische Obere Mittelschule in Verbindung mit der nationalen Sekundarschulabschlussprüfung (Huikao) abgeschlossen haben und derzeit nicht am Nationalen Examen zur Hochschulaufnahme (Gaokao) in China teilnehmen können, wenden sich bitte direkt an die entsprechende österreichische Zieluniversität. Diese Studieninteressenten können nicht durch der APS überprüft werden.
APS Interviewtermin
Die Benachrichtigung über den Interviewtermin erfolgt nach Eingang der vollständigen Dokumente. Der Interviewtermin wird über eine Nachricht in Ihrem APS Portal veröffentlicht.
Bewerbungsschritte
1. Antragstellung und Übersendung der Dokumente
Bitte melden Sie sich online an und schicken die ausgedruckte Anmeldebestätigung zusammen mit einem Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und den einzureichenden Dokumenten per Post an die APS. Die Liste der einzureichenden Dokumente können dem Merkblättern für Bewerber für Österreich entnommen werden.
Bitte beachten Sie: Die eingereichten Dokumente müssen von der APS archiviert und können daher nicht zurückgeben geben! Das TestAS-Verfahren gilt nicht für Studienbewerber für Österreich.
2. Überweisung des Entgelts
Für die Bearbeitung des Antrags wird ein Entgelt von 2500 RMB (Interview) bzw. 1000 RMB (Dokumentenprüfung) erhoben. Der Betrag muss auf das Konto der APS überwiesen werden.
3. Überprüfung
Nach erfolgreicher Überprüfung der Dokumente durch die APS wird der Bewerber im Interviewverfahren zu einem Interview in den Räumen der APS eingeladen. Nach einem erfolgreichen Interview stellt die APS ein spezielles Zertifikat für Österreich in zehnfacher Ausfertigung aus. Das Zertifikat für Österreich ist nur für eine Studienbewerbung in Österreich gültig. Zertifikate für Deutschland, Belgien oder Schweiz sind in Österreich nicht gültig. Mit diesem Zertifikat können sich chinesische Studierende bei österreichischen Hochschulen oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen um eine Zulassung bewerben.
Hochschulzugang in Österreich
Für den Hochschulzugang in Österreich gelten folgende Kriterien.
Studium in Österreich
Nähere Informationen zum Studium in Österreich finden Sie hier:
Österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD GmbH)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Informationen zum Visum
Aufenthaltsbewilligungen für Österreich können nicht an der APS beantragt werden.
Nähere Informationen zur Antragsstellung einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich finden Sie unter:
Österreichische Botschaft Peking