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Hinweise zur Veröffentlichung der APS-Überprüfungsergebnisse für Teilnehmer*innen am TestAS 054



Die APS-Überprüfungsergebnisse für Teilnehmer*innen des TestAS 054 wurden veröffentlicht. Bitte vergleichen Sie die Informationen in Ihrem APS-Account.

Beachten Sie bitte die Informationen zur Ermittlung der Plausibilität in den FAQ (insbesondere Frage 11).

Bei Fragen zur Umrechnung des TestAS-Ergebnisses in eine „TestAS“-Note wenden Sie sich bitte an das TestAS-Institut.

Für APS-Antragsteller*innen, deren Notenabgleich nicht erfolgreich war:

Die Plausibilitätsinterviews finden voraussichtlich im Januar 2025 statt. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Benachrichtigungen in Ihrem APS-Account.
APS-Antragsteller*innen, deren Hochschule sich im Konsularbereich Shanghai befindet, nehmen in der APS Shanghai am Plausibilitätsinterview teil.
Während des Interviews können Sie frei wählen, ob Sie Deutsch oder Englisch sprechen. Eine Vorabinformation an die APS zur Sprache ist nicht notwendig.
Es ist nicht notwendig, aktuelle Studiendokumente einzureichen.
Das bezahlte APS-Entgelt enthält bereits die Gebühr für das Interview. Es ist keine zusätzliche Zahlung nötig.


Änderung zur Nachzertifizierung


Bitte beachten Sie, ab dem 07.04.2025 wird die Nachzertifizierung durch die Erneute Überprüfung ersetzt.



Öffnungszeiten im Mai



Bitte beachten Sie:
Die APS Büros bleiben an den folgenden Feier- und Arbeitstagen geschlossen:

Tag der Arbeit:
APS Beijing und APS Shanghai: 01. Mai bis 02. Mai 2025

80 Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa:
APS Beijing und APS Shanghai: 08. Mai 2025

Drachenbootfest:
APS Beijing und APS Shanghai: 31. Mai 2025 bis 02. Juni 2025



Umstellung zum China-Verfahren (gültig ab 23.07.2024)


Gemäß KMK-Beschluss vom 28.05.2021 „Zeitlich befristete Erprobung des Tests für ausländische Studierende (TestAS) als zusätzliches Instrument zur Überprüfung der Plausibilität der Dokumente“ besteht für den TestAS 056 (26. April 2025) für alle APS-Antragsteller im China-Verfahren, die entsprechend der KMK/ZaB-Bewertungsvorschläge einen direkten fachorientierten Hochschulzugang haben, die Möglichkeit, alternativ zum Plausibilitätsinterview am TestAS teilzunehmen.

Voraussetzungen:

Die Antragsteller befinden sich noch in einem regulären Bachelor-Studium an einer anerkannten chinesischen Hochschule (einschließlich 8./10. Fachsemester).
UND
Die Antragsteller haben bisher im Rahmen des China-Verfahrens noch nicht am TestAS bzw. am Plausibilitätsinterview teilgenommen.



Ablauf:

Antragsteller, die am TestAS 056 teilnehmen wollen, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Chinaverfahren bis zum 14. Februar 2025 postalisch bei der APS in Peking ein. Als Datum entscheidend ist dabei der Eingangsstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.
Antragsteller, die sich bereits im letzten Studienjahr befinden (mehr als 6 bzw. 8 Fachsemester) reichen mit ihren Dokumenten zusätzlich folgende Teilnahmeerklärung ein.
Zur Ermittlung der Plausibilität erfolgt ein Abgleich des TestAS-Ergebnisses mit den Noten im Studienbuch. Dies gilt für alle Teilnehmer des TestAS unabhängig von der Anzahl der absolvierten Semester.
Nach positivem Prüfergebnis erhalten die Antragsteller ein APS-Zertifikat (DigZert), das zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
Bei negativem Prüfergebnis erfolgt eine automatische Einladung zu einem Plausibilitätsinterview.
Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls per Teilnahmeerklärung einen Antrag auf Teilnahme am TestAS stellen (Eingang der Teilnahmeerklärung postalisch bis zum 14. Februar 2025).
Das Entgelt für diese APS-Überprüfung beträgt 2500 RMB. Darin inkludiert ist die Teilnahme am TestAS sowie ein evt. notwendiges 1. Plausibilitätsinterview.
Sollte das 1. Plausibilitätsinterview nicht erfolgreich sein, besteht lediglich die Möglichkeit auf ein weiteres Wiederholungsinterview (APS-Entgelt 2500 RMB).
Alle Teilnehmer am TestAS 056 (unabhängig von der Anzahl der absolvierten Semester) haben die Möglichkeit, nach Abschluss ihres Studiums, ihre Abschlussurkunden im Rahmen einer Erneuten Überprüfung verifizieren zu lassen. Diese Erneute Überprüfung findet ausschließlich als Dokumentenprüfung (ohne Interview) statt.


Folgende Antragsteller nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil:

Hochschulabsolventinnen und -absolventen
Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben
Absolventen von Junior-Colleges
Studierende von Nicht-211-Hochschulen, die noch keine vollständigen drei Fachsemester studiert haben
Antragsteller, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben

Bitte lesen Sie auch die FAQ und die Informationen zum TestAS 056.

Weitere Rückfragen senden Sie bitte an info[at]aps.org.cn. Bitte geben Sie Ihren Namen sowie (falls bereits vorhanden) Ihre APS-Registrierungsnummer an.

Hinweis zur Nachzertifizierung



Für Anträge auf Nachzertifizierung, die ab dem 15. Juni 2023 eingereicht werden, wird ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat (DigZert) ausgestellt.

Bei der Visumbeantragung sind folgende Zertifikate vorzulegen:

1. Ausdruck der digital signierten Nachzertifizierung
2. Original des APS-Papierzertifikats


Visumsantrag bei APS Peking



Bitte lesen Sie das Merkblatt der Deutschen Botschaft Peking zur Terminvergabe (Stand Oktober 2023)

Terminvereinbarung zur Abgabe der Visumanträge erfolgt für Teilnehmer aller APS-Verfahren über Wartelisten. Bitte lesen Sie die entsprechenden Informationen der Deutschen Botschaft Peking.

Warteliste A
- Zulassung einer Hochschule in Deutschland zum Fachstudium und/oder
- Zulassung zum Studienkolleg

Warteliste B
Erfüllen Sie keine der für Warteliste A genannten Voraussetzungen, registrieren Sie sich bitte auf der Warteliste B.
Insbesondere betrifft dies Studienbewerber und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ohne (bedingte) Zulassung zum Studium.



RÜCKVERSAND VON REISEPÄSSEN
Der Rückversand der Reisepässe an die Antragsteller durch die Deutsche Botschaft erfolgt über die chinesische Post (EMS).

Kuriergebühren:

Die Kuriergebühr wird direkt bei der Visumantragstellung in der APS Peking gezahlt. Bitte halten Sie 31 CNY passend in Bargeld bereit (kein Münzgeld). Eine Zahlung per Karte, Wechat oder Alipay ist nicht möglich.

BEZAHLUNG DER VISUMGEBÜHR

Die Bezahlung der Visumgebühr in Höhe von 75€ (unter 18 Jahre 37,50€) erfolgt mit chinesischer UnionPay-Bankkarte bei Abgabe des Visaantrages in der APS. Die Gebühren werden zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft in CNY umgerechnet.



VIDEX
Antragsteller aller Verfahren müssen ihre Daten maschinell lesbar erfassen und einen VIDEX-Barcode erstellen lassen.

Ablauf: Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular unter https://videx.diplo.de/ aus.
Nach Ausfüllen des Formulars wählen Sie bitte den Menüpunkt „Print Application” oben links. Im daraufhin erstellten PDF-Dokument drucken Sie bitte ausschließlich die letzte Seite des Antragsformulars mit dem Barcode aus. (VIDEX-Muster)

Antragsteller, die ihr Visum bei der APS abgeben, müssen folgendes beachten:

1. Bei der Erstellung des VIDEX-Barcode-Dokuments darf unter Punkt 4 (Reiseinformationen) die „voraussichtliche Aufenthaltsdauer“ von 90 Tagen (einschließlich Datum der Ein- und Ausreise) nicht überschritten werden! Wenn Sie beispielsweise am 1. März 2022 in den Schengen-Raum einreisen, dann ist beim „voraussichtlichen Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum“ der 29. Mai 2022 anzugeben und bei „voraussichtlicher Aufenthaltsdauer“ sind 90 Tage einzutragen.

2. Punkt 12 (Voraussichtliche Aufenthaltsdauer) auf dem Antragsformular für ein Langzeitvisum ist wie folgt auszufüllen: Der Beginn des Aufenthalts muss mit dem „voraussichtlichen Datum der Einreise in den Schengen-Raum“ im VIDEX-Barcode-Dokument übereinstimmen. Als Ende des Aufenthalts ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem das Studium in Deutschland voraussichtlich abgeschlossen wird.



Weitere Hinweise
1. Wenn der ursprüngliche Wohnsitz des Antragstellers nicht in den Konsularbezirk Peking fällt, der derzeitige Wohnsitz sich jedoch im Konsularbezirk Peking befindet, sind folgende Nachweise vorzulegen:

A. Aufenthaltsnachweis (Nicht-Wohnsitz-Registrierungskarte)
B. Erklärung zum Wohnzweck (z.B. Beschäftigungsnachweis, Praktikumsnachweis, Sprachunterrichtsnachweis)
Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.


2. Anmerkung für Absolventen: Ab dem 1. Juli eines Jahres muss das Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Antragsteller, deren Abschluss noch nicht vorliegt, legen einen Nachweis über die verspätete Ausstellung des Abschlusses der Hochschule. Vorlage der Original-Dokumente in zweifacher Kopie mit deutscher Übersetzung.

Studierende mit Heimatort außerhalb des Konsularbezirks Peking, die bisher an einer Hochschule im Konsularbezirk Peking studieren, fallen nach ihrem Abschluss in den Konsularbezirk, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorweisen können.



Wichtige Kontakte und Links:

Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Merkblätter zur Beantragung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte
Antragsformular nationales Visum & Zusatzerklärung
Besondere Hinweise zum Visumantrag zu Studienzwecken (nur für APS Büro Peking)



DigZert



Ausstellung digital signierter Zertifikate

Die Akademische Prüfstelle China stellt für Antragsteller, die ab dem 27. November 2023 ein für Deutschland geltendes Individualprüfverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ausschließlich ein digital signiertes Zertifikat mit QR-Code (DigZert) aus.

Das DigZert mit QR-Code kann zu Bewerbung an einer deutschen Hochschule benutzt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt DigZert.

Für Antragsteller, deren Überprüfungsverfahren vor dem 05.12.2022 abgeschlossen wurde, kann kein DigZert ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Visumbeantragung:

Antragsteller, die kein DigZert mit QR-Code haben, müssen weiterhin ein Original des Papierzertifikats vorlegen.

Antragsteller, die ein DigZert mit QR-Code haben, legen einen Papierausdruck des DigZerts vor.


Detailed information on digitally signed certificates (DigZert) in English.











Gaokao Verfahren


Österreichisches Gaokao-Verfahren

Absolventen chinesischer Oberschulen können sich unter folgenden Voraussetzungen direkt auf ein Bachelorstudium an einer österreichischen Hochschule bewerben:


Bevor sich Studieninteressenten an einer österreichischen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS in Hinsicht auf Echtheit und Vorhandensein einer Hochschulzugangsberechtigung überprüfen lassen. Im Rahmen der APS Überprüfung ist keine Teilnahme am Plausibilitätsinterview vorgesehen.

Informationen zum Ablauf der APS Überprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Gaokao-Verfahren.

Die Kosten der Überprüfung betragen 2500 RMB.


Gaokao Verfahren


Gaokao-Verfahren

Absolventen chinesischer Oberschulen können sich unter folgenden Voraussetzungen direkt auf ein Bachelorstudium (fachorientiert) an einer deutschen Hochschule bewerben:


Die Fachorientierung für das angestrebte Bachelorstudium richtet sich dabei nach diesen Vorgaben:


Bevor sich Studieninteressenten an einer deutschen Hochschule bewerben können, müssen die Bewerber ihre Zeugnisse von der APS in Hinsicht auf Echtheit und Vorhandensein einer Hochschulzugangsberechtigung überprüfen lassen. Im Rahmen der APS Überprüfung ist keine Teilnahme am Plausibilitätsinterview/ TestAS vorgesehen.

Informationen zum Ablauf der APS Überprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Gaokao-Verfahren

Die Kosten der Überprüfung betragen 2500 RMB.

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung für Gaokao Absolventen in Deutschland finden Sie unter www.anabin.de (CHN-BV13)

Für Rückfragen setzen Sie sich bitte mit der APS unter der Emailadresse gverfahren[at]aps.org.cn in Verbindung.

Termine APS Interviews (gültig ab 29.12.2022)



Termine APS Interviews (gültig ab 29.12.2022)

Liebe Studentinnen und Studenten,

bitte beachten Sie, dass ab dem 29. Dezember 2022 die E-Mail-Adresse coronatermin[at]aps.org.cn deaktiviert ist.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die an einem Interview teilnehmen, gilt folgender Ablauf:

(1) Übersendung der Dokumente
(2) Überprüfung der eingereichten Unterlagen
(3) Benachrichtigung per E-Mail über die erfolgreiche Überprüfung der Unterlagen
(4) Mitteilung zur Teilnahme am Interview per Email zwei Wochen vor dem Termin
(5) Teilnahme am Plausibilitätsinterview

Interview-Termine werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben.

Interview-Termine, die vor dem 29. Dezember 2022 bereits bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Termin für ein Interview vereinbart haben, werden von der APS über ihren Termin benachrichtigt.

Ihre Akademische Prüfstelle China