Umstellung zum China-Verfahren (gültig ab 23.07.2024)

Gemäß KMK-Beschluss vom 28.05.2021 „Zeitlich befristete Erprobung des Tests für ausländische Studierende (TestAS) als zusätzliches Instrument zur Überprüfung der Plausibilität der Dokumente“ besteht für den TestAS 054 (19. Oktober 2024) für alle APS-Antragsteller im China-Verfahren, die entsprechend der KMK/ZaB-Bewertungsvorschläge einen direkten fachorientierten Hochschulzugang haben, die Möglichkeit, alternativ zum Plausibilitätsinterview am TestAS teilzunehmen.

Voraussetzungen:

  • Die Antragsteller befinden sich noch in einem regulären Bachelor-Studium an einer anerkannten chinesischen Hochschule (einschließlich 8./10. Fachsemester).
  • UND
  • Die Antragsteller haben bisher im Rahmen des China-Verfahrens noch nicht am TestAS bzw. am Plausibilitätsinterview teilgenommen.

Ablauf:

  • Antragsteller, die am TestAS 054 teilnehmen wollen, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Chinaverfahren bis zum 9. August 2024 postalisch bei der APS in Peking ein. Als Datum entscheidend ist dabei der Eingangsstempel bei Erhalt der Unterlagen in der APS.
  • Antragsteller, die sich bereits im letzten Studienjahr befinden (mehr als 6 bzw. 8 Fachsemester) reichen mit ihren Dokumenten zusätzlich folgende Teilnahmeerklärung ein.
  • Zur Ermittlung der Plausibilität erfolgt ein Abgleich des TestAS-Ergebnisses mit den Noten im Studienbuch. Dies gilt für alle Teilnehmer des TestAS unabhängig von der Anzahl der absolvierten Semester.
  • Nach positivem Prüfergebnis erhalten die Antragsteller eine APS-Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
  • Bei negativem Prüfergebnis erfolgt eine automatische Einladung zu einem Plausibilitätsinterview.
  • Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls per Teilnahmeerklärung einen Antrag auf Teilnahme am TestAS stellen (Eingang der Teilnahmeerklärung postalisch bis zum 9. August 2024).
  • Das Entgelt für diese APS-Überprüfung beträgt 2500 RMB. Darin inkludiert ist die Teilnahme am TestAS sowie ein evt. notwendiges 1. Plausibilitätsinterview.
  • Sollte das 1. Plausibilitätsinterview nicht erfolgreich sein, besteht lediglich die Möglichkeit auf ein weiteres Wiederholungsinterview (APS-Entgelt 2500 RMB).
  • Alle Teilnehmer am TestAS 054 (unabhängig von der Anzahl der absolvierten Semester) haben die Möglichkeit, nach Abschluss ihres Studiums, ihre Abschlussurkunden im Rahmen einer Erneuten Überprüfung verifizieren zu lassen. Diese Erneute Überprüfung findet ausschließlich als Dokumentenprüfung (ohne Interview) statt.

Folgende Antragsteller nehmen wie gewohnt am Plausibilitätsinterview teil:

  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen
  • Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben
  • Absolventen von Junior-Colleges
  • Studierende von Nicht-211-Hochschulen, die noch keine vollständigen drei Fachsemester studiert haben
  • Antragsteller, die ein Studium in Österreich, Belgien oder an der Universität St. Gallen anstreben

Bitte lesen Sie auch die FAQ und die Informationen zum TestAS 054.

Weitere Rückfragen senden Sie bitte an testas054[at]aps.org.cn. Bitte geben Sie Ihren Namen sowie (falls bereits vorhanden) Ihre APS-Registrierungsnummer an.