(Ab 1. November 2020)
Verfahren/ Serviceleistungen | Kosten (RMB) |
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Chinaverfahren (C-Verfahren): - Interview - TestAS | 2500 Yuan 2500 Yuan |
- Wiederholungsinterview | 2500 Yuan |
- Erneute Überprüfung | 1000 Yuan |
- Nachzertifizierung | 1000 Yuan |
Gaokao Verfahren | 2500 Yuan |
Programmstudierende (P-Verfahren) | 2000 Yuan |
Austauschverfahren (A-Verfahren) | 2000 Yuan |
Sonderverfahren (S-Verfahren): - Teilnehmer mit Gaokao-Stufe 2 oder höher - mit Teilnahme am TestAS | 2000 Yuan 2500 Yuan |
Dokumentenprüfverfahren (D-Verfahren) | 1000 Yuan |
Künstlerverfahren (K-Verfahren) | 1000 Yuan |
Belgien Verfahren (F-Verfahren) - Interviewverfahren - Wiederholungsinterview - Dokumentenprüfverfahren | 2500 Yuan 2500 Yuan 1000 Yuan |
Österreichverfahren (Ö-Verfahren) - Interviewverfahren - Wiederholungsinterview - Gaokaoverfahren - Dokumentenüberprüfung - Künstlerverfahren | 2500 Yuan 2500 Yuan 2500 Yuan 1000 Yuan 1000 Yuan |
Hinweise:
1. Wiederholungsinterview
Das Wiederholungsinterview bezieht sich auf Studienbewerber, die im ersten oder zweiten Interview nicht erfolgreich waren und nun einen weiteren Interviewtermin vereinbaren möchten.
2. Erneute Überprüfung
Bei der erneuten Überprüfung haben Studienbewerber das Interview im Chinaverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, benötigen aber aus folgenden Gründen ein neues APS-Zertifikat:
- veränderter Ausbildungsstand/Hochschulzugangsberechtigung seit dem ersten erfolgreichen Interview
- Nachzertifizierung des Bachelor gewünscht. Beim ersten Antrag konnten jedoch noch nicht genügend Semester nachgewiesen werden (6 in einem 4-jährigen bzw. 8 in einem 5-jährigen Studiengang)
3. Nachzertifizierung:
Für Bewerber, die das China-Verfahren der APS bereits erfolgreich durchlaufen haben und dabei mindestens 6 Semester eines vierjährigen Studiengangs bzw. 8 Semester eines fünfjährigen Studiengangs durchlaufen haben, zertifiziert die APS das Abschlusszeugnis, das Bachelorzeugnis sowie die letzten Semester nach, ohne ein weiteres Interview durchzuführen.
4. Die Entgelte enthalten keine Visumgebühr.
5. Rücktritt vom APS Verfahren und Rückerstattung von Entgelten