Ein Antrag auf Erneute Überprüfung ist empfehlenswert, wenn sich der Ausbildungsstand im zertifizierten Studienfach seit der letzten APS-Überprüfung geändert hat und für die Hochschulbewerbung berücksichtigt werden soll.
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche APS-Überprüfung in einem der folgenden Verfahren:
Deutschland: China-Verfahren, Künstler-Verfahren, Dokumentenprüfverfahren
Österreich: Interview-Verfahren, Künstler-Verfahren, Dokumentenprüfverfahren - Mindestens ein zusätzlich erfolgreich absolviertes Fachsemester oder ein Abschluss an einer chinesischen Hochschule seit der letzten APS-Überprüfung
Die Erneute Überprüfung findet als Dokumentenprüfung (ohne Interview/TestAS) statt.
Achtung: Antragsteller, bei denen in der vorherigen APS-Überprüfung ein Zugang zum Studienkolleg/Feststellungsprüfung zertifiziert wurde, müssen im Rahmen der Erneuten Überprüfung zusätzlich am Interview/TestAS teilnehmen.
Das APS-Entgelt für die Erneute Überprüfung beträgt 2000 RMB.
Informationen zum Ablauf der Erneuten Überprüfung sowie zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Erneute Überprüfung.