Deutsche Hochschulen, die im Rahmen von Hochschulkooperationen chinesische Studierende rekrutieren, die in Deutschland einen akademischen Abschluss anstreben, können das vereinfachte Verfahren der APS-Gruppen-Überprüfung (P-Verfahren) beantragen.
Die Entscheidung, ob eine Gruppe in das P-Verfahren aufgenommen wird, ist gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Aufnahme in das APS-P-Verfahren kann erfolgen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die deutsche und chinesische Partnerhochschule haben einen Kooperationsvertrag geschlossen, der Ziel, Umfang und Ablauf des speziellen Programms beschreibt.
- Die Studienbewerber sind immatrikulierte Studierende der chinesischen Partnerhochschule bzw. der Abschluss an der chinesischen Partnerhochschule erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate.
- Die Studienbewerber werden von deutschen Hochschulangehörigen fachlich und sprachlich ausgewählt.
Hinweise zur Auswahl der Studienbewerber:
- Die Auswahl der Studienbewerber kann vor Ort in China oder mittels eines Online-Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
- Das Auswahlverfahren muss einen Interviewteil enthalten.
- Die deutsche Hochschule muss sicherstellen, dass die von ihnen ausgewählten Bewerber den Kriterien der Bewertungsvorschläge der ZAB/KMK entsprechen, sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen und nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Reine Motivationsinterviews sind nicht zulässig.
- Der Interviewer kann nur Studierende für sein Fachgebiet oder fachnah auswählen.
- Das Auswahlverfahren durch die deutsche Seite darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Die Auswahlgespräche sind in Englisch oder Deutsch zu führen und müssen protokolliert werden. Dafür steht ein Protokollformular im Downloadbereich der APS-Webseite zur Verfügung. Anhand der Protokolle entscheidet die APS, ob auf das APS-Plausibilitätsinterview verzichtet werden kann. Die Protokolle sind vorab bei Beantragung der Gruppennummer an die APS zu senden.
Beantragung einer APS-Überprüfung im Partnerschaftsverfahren:
Die deutsche Partnerhochschule informiert die APS per E-Mail über ihre Kooperation mit der chinesischen Partnerhochschule und übermittelt zur Beantragung der Gruppennummer folgende Nachweise:
- Kooperationsvertrag zwischen der deutschen und chinesischen Hochschule
- Namensliste der ausgewählten Studienbewerber (Name + Geburtsdatum)
- Kurze Beschreibung des Auswahlverfahrens inklusive Angaben zum auswählenden Hochschulangehörigen, Ort, Zeit und Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Bei Online-Auswahl zusätzlich Angaben zur Supervision in China.
- Nachweis der fachlichen und sprachlichen Auswahl der Studienbewerber (Auswahlprotokolle)
- Kontaktperson der deutschen Hochschule
Nach Eingang und Prüfung des Antrags übermittelt die APS der deutschen Hochschule die Gruppennummer. Unter der Gruppennummer können sich die Bewerber im APS-Portal registrieren.
Formulare und Links: